Ende August 2017 eskalierte die Gewalt gegenüber den Rohingya, einer muslimischen Minderheit, im mehrheitlich buddhistischen Myanmar. In weniger als drei Monaten flohen mehr als 720.000 Menschen aus dem Bundesstaat Rakhine State ins Nachbarland Bangladesch, um dort Schutz vor der Gewalt in ihrer Heimat zu suchen. Etwa 80 Prozent dieser Flüchtlinge sind Frauen und Kinder.
Hilfe durch die Bündnisorganisationen von Aktion Deutschland Hilft
Aktion Deutschland Hilft startete am 20. September 2017 einen Spendenaufruf zur Nothilfe für Rohingya in Bangladesch. Dabei wurden mehr als 2,2 Millionen Euro Spenden gesammelt.
Die Bündnisorganisationen begannen sofort, lebensrettende Nothilfe zu leisten. Sie verteilten Hilfsgüter wie Nahrungsmittel, Trinkwasser und Hygieneartikel, versorgten Betroffene mit Medikamenten und sorgten für Unterkünfte als Schutz gegen den Monsunregen. Bis heute unterstützen Bündnisorganisationen die Menschen in den Flüchtlingscamps.
Sie betreiben Gesundheitseinrichtungen, bieten geflüchteten Frauen, Männern und Kindern in Not psychosoziale Betreuung an und achten darauf, dass die Hilfe bei den besonders Schutzbedürftigen ankommt: Kindern, Frauen und älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen.
Seit der Gründung von Aktion Deutschland Hilft im Jahr 2001 ist es den Bündnisorganisationen wichtig, nachweisbar hochwertige Arbeit zu leisten und diese überprüfen zu lassen. Um die Qualität der Arbeit zu verbessern, wenden wir einen Teil der Spenden für die Qualitätssicherung auf.
Aktion Deutschland Hilft und seine Bündnisorganisationen führen damit beispielsweise externe Evaluierungen durch. Mit den Ergebnissen kann das Bündnis die Arbeit noch zielgerichteter durchführen. Zusätzlich kann jede Bündnisorganisation ihre eigenen Hilfsmaßnahmen bewerten.
Die Daten zum Projektverlauf werden systematisch gesammelt. So sind alle laufend über Fortschritt und Ziele ihrer Arbeit informiert. Das trägt dazu bei, noch wirksamer Not- und Katastrophenhilfe zu leisten.
Als Träger des Spendensiegels des Deutschen Zentralinstituts für Soziale Fragen (DZI) ist Aktion Deutschland Hilft dazu angehalten, die Wirkung seiner Arbeit zu belegen und eine sparsame und effiziente Mittelverwendung nachzuweisen.
Ziel dieser Evaluierung war es, die Umsetzung und Einhaltung der Grundsätze zum Schutz der Menschen, die in den universellen Sphere-Standards niedergelegt sind, in der Projektarbeit der Bündnisorganisationen vor Ort zu bewerten. Die Sphere-Standards haben zum Ziel, allgemein gültige Standards in zentralen Bereichen der humanitären Hilfe zu entwickeln. Unter anderem beinhalten diese Grundsätze zum Schutz. Dabei umfasst Schutz die Sicherheit, die Würde und die Rechte der von einer Katastrophe oder einem bewaffneten Konflikt betroffenen Menschen. Insbesondere geht es um die Frage, wie Hilfsorganisationen weiteren Schaden von der betroffenen Bevölkerung abwenden können, und wie sie den Menschen helfen können, ein höheres Maß an Sicherheit zu erreichen.
Die beiden Schwerpunktfragen bei der Evaluierung:
- Welche Richt- und Leitlinien zum Thema Schutz und Sicherheit sind bei den Bündnisorganisationen in der Zentrale aber auch vor Ort vorhanden?
- Wie sieht die Sorgfaltspflicht der Bündnisorganisationen gegenüber allen Mitarbeitenden und Betroffenen aus und was wird speziell auf dem Gebiet der Prävention von sexuellem Missbrauch von Abhängigen unternommen?
Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde ein unabhängiges Gutachterteam beauftragt, die Evaluierung zwischen Dezember 2018 und April 2019 durchzuführen. Dieses Gutachterteam konnte große Erfahrung in der Nothilfe und Kenntnisse der Sphere Grundsätze zum Schutz aufweisen. Durch Sichtung und Auswertung relevanter Schriftstücke, persönliche Gespräche mit den Bündnisorganisationen in Deutschland und in Bangladesch sowie den Rohingya selbst direkt in den Flüchtlingscamps war es dem Gutachterteam möglich, Antworten auf die Evaluierungsfragen zu finden.
Schlussfolgerungen des Gutachterteams
Das Thema Schutz breiter verstehen und denken
Alle Bündnisorganisationen orientieren sich an den bestehenden Grundsätzen zum Schutz bei der Planung und Durchführung ihrer Hilfe. Im Allgemeinen besteht ein sehr gutes Verständnis bei den Mitarbeitern gegenüber diesen Grundsätzen.
Die weitere Gefährdung der Betroffenen wird vermieden – darauf legen Hilfsorganisationen besonderen Wert. Dabei geht es beispielsweise um die Notwendigkeit, die aufnehmenden Gemeinden anzusprechen. Das stellt sicher, dass Aktivitäten keine weiteren sozialen Spannungen auslösen.
Allerdings besteht eine Tendenz innerhalb der Bündnisorganisationen, vermehrt Schutzbelange anzusprechen, die in ihren unmittelbaren Aufgabenbereich fallen. Doch Schutz und dessen Wahrung sollten in einem breiteren Rahmen gesehen und angewendet werden.
Schulung aller Beteiligten in Fragen und Grundsätzen zum Schutz
Schulungen, Workshops und Fortbildungen zum Thema Schutz sind wichtige Maßnahmen, um nachhaltig das Bewusstsein der Mitarbeiter zu verändern; ebenso wie das der Betroffenen.
Das Gutachterteam stellte fest, dass die Schulungen in Deutschland zum Thema Schutz im Rahmen des Sphere-Trainings sehr positiv bewertet werden. Auf Länderebene unter nationalen Mitarbeitern und Partnerorganisationen bestehen zu diesem Thema allerdings teils noch Wissenslücken. Auch sind sich die Flüchtlinge ihrer Rechte nicht (immer) bewusst. Das kann damit zusammenhängen, dass sie nicht ausreichend zu diesem Thema informiert werden.
Sorgfaltspflicht
... gegenüber allen, die mit und für die Bündnisorganisationen arbeiten. Und Prävention von sexuellem Missbrauch von Abhängigen. Dazu stellte das Gutachterteam fest...
- dass alle Bündnisorganisationen Richtlinien und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von sexuellem Missbrauch verbindlich eingeführt haben. Die Verhinderung von sexuellem Missbrauch und der sexuellen Ausbeutung (Protection from Sexual Abuse and Exploitation (PSEA) wird innerhalb der Bündnisorganisationen sehr ernst genommen: sowohl mit Blick auf Betroffene als auch für Mitarbeitende.
- dass innerhalb der Bündnisorganisationen teils Unklarheit herrscht, wer alles unter diese Verhaltensregeln fällt. Ein Beispiel dafür ist der Umgang mit freiwilligen Mitarbeitenden.
Auch sollte innerhalb der Bündnisorganisationen zwischen den Richtlinien zu PSEA und den Grundsätzen zum Schutz besser getrennt werden. PSEA ist nicht als Synonym zu Schutz und Sicherheit für Flüchtlinge zu verstehen.
Was lernt Aktion Deutschland Hilft aus dieser Evaluierung?
Die Gutachter sprachen Empfehlungen aus. Diese werden von Aktion Deutschland Hilft diskutiert und schrittweise umgesetzt. Die Bündnisorganisationen sollten ganzheitlicher denken, wenn es um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Betroffenen geht, mit denen sie zusammenarbeiten. Das veranschaulichte das Gutachterteam durch folgende Vorschläge:
- Um die Bedürfnisse der Betroffenen besser zu verstehen und zielgerichteter darauf eingehen zu können, organisieren Bündnisorganisationen vor Ort regelmäßig Diskussionsgruppen. Diese Diskussionsgruppen könnten dazu verwendet werden, die Betroffenen zusätzlich über ihre Rechte zu informieren und aufzuklären – aber auch, um ihnen Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Rechte zuzusichern.
- Ihre direkte Arbeit in den Flüchtlingscamps ermöglicht es den Bündnisorganisationen, die Situation vor Ort zu beobachten; ebenso wie die Umsetzung und Gewährleistung von Sicherheit und Schutz. Sie könnten dazu beitragen, mögliche Missstände besser öffentlich zu machen.
- In der Evaluierung wurde empfohlen, die bestehenden Schulungen in Deutschland zum Thema Schutz im Rahmen des Sphere-Trainings weiter anzubieten. Denn sie stellen einen hohen Mehrwert für die Bündnisorganisationen dar. Diese Schulungen sollten zusätzlich für nationale Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Partnerorganisationen in den jeweiligen Projektländern angeboten werden. Diese Empfehlungenuch könnten zusätzlich um folgende Themen erweitert werden: besserer Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Dienstleistungen und Aktivitäte; erweiterte Kenntnisse zum Thema Schutz und Sicherheit für Geflüchtete.
- Alle Richt- und Leitlinien zum Thema Schutz und Sicherheit in der Zusammenarbeit mit Flüchtlingen sollten dahin überprüft werden, dass sie alle Betroffenen und Mitarbeitenden einschließen und eine klare Trennung zwischen PSEA und Schutz und Sicherheitsthemen aufweisen. Dabei könnte zusätzlich ein vermehrtes Augenmerk auf die Themen "Gender Mainstreaming" und "Stärkung von Frauen" gerichtet werden.
+++ Spendenaufruf +++
Aktion Deutschland Hilft, Bündnis der Hilfsorganisationen,
bittet dringend um Spenden für die Nothilfe weltweit
Stichwort: Nothilfe weltweit
IBAN DE62 3702 0500 0000 1020 30, BIC: BFSWDE33XXX
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