Hintergrundinformation zur Katastrophe in Japan
Am 11. März 2011 ereignete sich um 14:46 Uhr Ortszeit das gewaltigste Erdbeben in der Geschichte Japans. Das Epizentrum lag 400 km nordöstlich der Hauptstadt Tokio. Das Beben der Stärke 9 löste einen Tsunami, also eine Flutwelle aus, der weite Teile der Nordostküste überflutete. Im Atomkraftwerk Fukushima kam es zum „GAU“; die Region um die Reaktoren musste evakuiert werden. Durch die Katastrophe wurden rund 125.000 Gebäude zerstört, etwa eine halbe Million Menschen auf einen Schlag obdachlos. 15.844 Menschen wurden tot geborgen, 3.450 Menschen werden zum Zeitpunkt der Evaluierung noch immer vermisst.
Hilfe durch die Mitgliederorganisationen von Aktion Deutschland Hilft
Diese größte Katastrophe seit 140 Jahren in Japan zog umfangreiche Hilfsaktionen der japanischen Regierung sowie internationaler Organisationen nach sich. Auch in Deutschland löste die Katastrophe große Solidarität und Anteilnahme aus. Aktion Deutschland Hilft startete im März 2011 seinen Krisenaufruf für Japan, in dessen Folge rund 12 Millionen Euro an Spenden eingingen. Zehn Bündnisorganisationen beteiligten sich in Zusammenarbeit mit ihren japanischen Partnerorganisationen an Hilfseinsätzen, um schnelle Hilfe für die betroffenen Menschen zu organisieren, aber auch, um spätere Wiederaufbaumaßnahmen in die Wege zu leiten. Bis zur Evaluierung konnten von Aktion Deutschland Hilft insgesamt 30 Projektmaßnahmen in Japan gefördert werden.
Evaluierung
Japan stellte einen Sonderfall dar, da innerhalb des Bündnisses im Vorfeld (fast) niemand einen Einsatz in einem so hoch entwickelten Industrieland für realistisch gehalten hätte. Da der japanische Katastrophenschutz sehr gut etabliert ist, gab es bei den Hilfsorganisationen des Bündnisses, aber auch im Aktionsbüro von Aktion Deutschland Hilft zahlreiche Diskussionen, inwieweit ein Einsatz in Japan überhaupt stattfinden sollte. Ziel der vorliegenden Evaluierung war es deshalb, die Relevanz, also die Sinnhaftigkeit, der Hilfsmaßnahmen der Mitgliedsorganisationen in einem hoch industrialisierten Land wie Japan abzuklären.
Folgende Fragestellungen wurden durch die Evaluierung aufgegriffen:
- Auf welchen Grundlagen beruhten die Entscheidungen der Mitgliedsorganisationen in Japan zu intervenieren?
- Basierte eine mögliche Intervention in Japan auf den Prinzipien des Humanitären Imperativs , also dem Recht, humanitäre Hilfe zu empfangen und der Pflicht diese zu leisten? Orientierte sich die geleistete Hilfe ausschließlich am Grad der Bedürftigkeit?
- Sind die von den Mitgliedsorganisationen implementierten Projekte dem spezifischen lokalen und kulturellen Kontext von Japan angepasst worden?
- Welche Herausforderungen ergaben sich bei der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsorganisationen und den japanischen Partnern aus Sicht der Mitgliedsorganisationen in Deutschland?
Die Beantwortung dieser Fragen ist für die Mitgliedsorganisationen und Aktion Deutschland Hilft wichtig, um mit den gewonnenen Erkenntnissen zukünftig die Arbeit noch zielgerichteter durchführen zu können. Unter anderem sollte geklärt werden, ob das Bündnis mit seinen Mitgliedsorganisationen in Zukunft wichtige Beiträge zur humanitären Hilfe bei großen Katastrophensituationen in Industrieländern leisten kann.
Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde eine in der Nothilfe erfahrene und unabhängige Gutachterin beauftragt, die Evaluierung zwischen Oktober und Dezember 2012 durchzuführen. Durch Sichtung und Auswertung relevanter Dokumente (wie zum Beispiel Projektanträge, Projektberichte, Besprechungsnotizen, Protokolle und Pressemitteilungen) zum Japaneinsatz sowohl bei den Mitgliedsorganisationen als auch im Aktionsbüro, durch Recherchen und durch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Leitungsebene, der Öffentlichkeitsarbeit und der Projektkoordination in den Mitgliedsorganisationen und im Aktionsbüro, war es der Gutachterin möglich, Antworten auf die in der Evaluierung aufgeworfenen Fragen zu formulieren.
Erkenntnisse der Gutachterin
- Die Entscheidung, sich in Japan zu engagieren, ist auf Basis standardisierter Prüfungskriterien gefallen, die vor jedem Katastropheneinsatz angewendet werden. Das Kriterium Industrienation war somit „lediglich“ ein zusätzlicher Punkt.
- Erfahrungen der japanischen Bevölkerung und Behörden mit Erdbeben und Tsunamis – hier könnte von einer Kultur der Katastrophenvorsorge gesprochen werden – bildeten die Grundlage dafür, dass die Notversorgung und ein geordnetes Anlaufen der Wiederaufbaumaßnahmen schnell vorangetrieben werden konnte.
- In hochentwickelten Ländern mit zuverlässigen eigenen Strukturen ist damit zu rechnen, dass die staatlichen Aufsichtsbehörden die Einhaltung des Humanitären Imperativs in weiten Teilen übernehmen. Allerdings zeigte sich auch, dass die japanischen Bewältigungskapazitäten trotz existierender Strukturen angesichts des Ausmaßes der Schäden an ihre Grenzen stießen. Diese Grenzen zeigten sich auch im anfänglichen Zusammenbruch von lokalen Infrastrukturen und Teilen der Kommunikation. Die Mitgliedsorganisationen konnten mit ihren japanischen Partnern Versorgungslücken füllen. In der Folge wurden Kooperationen zwischen staatlichen Stellen, Gemeinden und der Bevölkerung erneut erfolgreich aufgenommen, wobei auch die Privatwirtschaft eine wichtige Aufgabe übernahm.
- Genaue Vorgaben der japanischen Behörden zu materiellen Hilfsgütern und zur Ausstattung unter anderem der Evakuierungszentren und Übergangsunterkünfte sowie die Umsetzung der Hilfe über japanische Partnerorganisationen stellte sicher, dass die geleistete Hilfe an den japanischen Lebensstandard angepasst war und kulturelle Eigenheiten respektierte.
- Professionelle Erfahrungen aus der internationalen Zusammenarbeit japanischer Partnerorganisationen konnten in der Kooperation mit den Mitgliedsorganisationen von Aktion Deutschland Hilft erfolgreich genutzt werden. Die deutschen Organisationen sprachen zwar nicht die Landessprache, aber fachlich-inhaltlich doch dieselbe Sprache wie ihre Partner.
- Die japanischen Partnerorganisationen haben für ihre internationalen Kooperationen drei thematische Herausforderungen des Hilfseinsatzes hervorgehoben: hoher Altersdurchschnitt der Zielgruppen, unterschiedliche Schadenssituationen und die Schwierigkeit einer Folgenabschätzung der Nuklearkatastrophe für die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung.
Zusammenfassung
Fazit für die Mitgliedsorganisationen von Aktion Deutschland Hilft ist, dass das Bündnis wichtige Beiträge zur humanitären Hilfe bei großen Katastrophensituationen in Industrieländern wie etwa Japan leisten kann. Sowohl in der Nothilfephase als auch in der zum Zeitpunkt der Evaluierung noch andauernden Wiederaufbauphase haben die Projekte ergänzend und unterstützend einen entscheidenden Beitrag zum offiziellen Katastrophenmanagement Japans geleistet.
Der Einsatz in Japan verdeutlichte ebenfalls, dass die klassische Einteilung in Entwicklungsländer und Industrieländer kein schlüssiges Kriterium darstellt, ob Mitgliedsorganisationen von Aktion Deutschland Hilft in künftigen Katastrophen aktiv werden sollen. Entscheidungshilfe sollte der Humanitäre Imperativ sein.
Was lernen die Mitgliedsorganisationen und Aktion Deutschland Hilft aus dieser Evaluierung? – Was sollte laut Gutachterin konkret umgesetzt werden?
- Mitgliedsorganisationen von Aktion Deutschland Hilft sollten auch weiterhin Einsätze in Industrie- und Schwellenländern basierend auf dem Humanitären Imperativ durchführen und zu Spenden für diese Einsätze aufrufen. Eine noch weiterführende Verständigung über Katastrophen-Rahmenstandards für solche Entscheidungen könnte zu einer noch besseren Orientierung führen.
- Die Kontakte zu den japanischen Partnerorganisationen sollten erhalten und weiter vertieft werden. Ein Erfahrungsaustausch untereinander wäre dabei denkbar.
- Die wachsende Bedeutung der Online-Medien hat sich bei der Katastrophe in Japan besonders deutlich gezeigt. In Zukunft sollte an der Einbindung dieser Medien weiter gearbeitet werden.
- Bei Katastrophen in Industrie- und Schwellenländern bestehen oftmals bereits wirtschaftliche Kooperationen von Unternehmen aus beiden Ländern. Insbesondere im Bereich der Unternehmenskontakte sollte Aktion Deutschland Hilft daher weiter überlegen, wie solche Kooperationen in der humanitären Hilfe komplementär zu anderen Hilfsmaßnahmen eingebunden werden könnten.
+++ Spendenaufruf +++
Aktion Deutschland Hilft, Bündnis der Hilfsorganisationen,
bittet dringend um Spenden für die Nothilfe weltweit
Stichwort: Nothilfe weltweit
IBAN DE62 3702 0500 0000 1020 30, BIC: BFSWDE33XXX
Jetzt online spenden!
© Bündnis deutscher Hilfsorganisationen: Spenden & helfen
Ihr Kontakt
Dr. Markus Moke
Abteilungsleiter Qualitätssicherung & Projekte
Tel.: 0228 - 24292 - 320
Schreiben Sie eine Mitteilung an Dr. Markus Moke
Schirmherr & Kuratoriumsvorsitzende
Bundespräsident a. D. Horst Köhler & Außenministerin Annalena Baerbock: Erfahren Sie mehr!
Spendenkonto Nothilfe weltweit
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
Stichwort: Nothilfe weltweit
Bildergalerien
Der Einsatzfall: So helfen wir nach Katastrophen
Geschichte des Bündnisses: Unsere Hilfseinsätze
Infografiken
Jeder Beitrag zählt: Der Weg Ihrer Spende
Multimedia
Podcast: Geschichten aus unserem Bündnis
Podcast: So funktioniert Aktion Deutschland Hilft
Reportage: 20 Jahre Aktion Deutschland Hilft
Weitere Informationen
Transparenz & Kontrolle: Warum Sie uns vertrauen können
Stiftung Deutschland Hilft: Satzung