Werden Sie Stifter!
Menschliche Not erfordert schnelle, aber auch langfristige Hilfe. Bei vielen Menschen wächst der Wunsch, zu Lebzeiten und über den Tod hinaus ein bleibendes Zeichen der Solidarität zwischen Generationen und Völkern zu setzen und ihr Kapital dauerhaft in die Überwindung und Linderung von Not und Elend zu investieren.
Langfristig Gutes tun ist dabei viel einfacher als man denkt: Als Stifter schenken Sie Menschen in Not ein besseres Morgen. Und sich selbst heute das gute Gefühl, nachhaltig zu helfen. Dabei profitieren Sie auch von attraktiven Steuervorteilen. Je nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten können Sie die Stiftung Deutschland Hilf auf vielfältige Weise unterstützen. Am einfachsten ist es, wenn Sie mit einer Zustiftung das Kapital der Stiftung Deutschland Hilft erhöhen. Doch auch die Gründung einer Unterstiftung, ein Vermächtnis oder eine Spende helfen.
Was ist eine Zustiftung?
Unter einer Zustiftung versteht man die finanzielle Zuwendung (Spende) in das Vermögen der Stiftung Deutschland Hilft. Zustiften ist dann sinnvoll, wenn Sie sich für Menschen in Notsituationen engagieren möchten, Ihnen jedoch der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. So helfen Sie, die Arbeit der Stiftung Deutschland Hilft nachhaltig und ohne großen Aufwand zu stärken und können dabei gleichzeitig steuerliche Vorteile genießen. Die Zustiftung kann auch aus Bargeld, Immobilien, Grundstücken oder Liegenschaften bestehen.
Zustiften heißt: Gutes tun!
Ihre Zustiftung – die einmalig, mehrfach oder dauerhaft erfolgen kann – fließt in das Grundvermögen der Stiftung Deutschland Hilft und erhöht dieses dauerhaft. Der Erlös von Zustiftungen, also alle Zinsen und Kapitalerträge, wird von der Stiftung Deutschland Hilft an die Hilfsorganisationen des Bündnisses Aktion Deutschland Hilft weitergeleitet und dort eingesetzt, wo er am Dringendsten gebraucht wird. So stärkt Ihre Zustiftung die langfristige Förderung von Hilfsprojekten.
Wenn Sie ein Zustiftung tätigen, können Sie gegenüber dem Finanzamt bis maximal eine Million Euro als Sonderausgaben absetzen. Der Höchstbetrag von einre Million Euro als Stiftungsspende kann nur einmal innerhalb von 10 Jahren steuerlich in Anspruch genommen werden, innerhalb dieses Zeitraumes aber beliebig verteilt werden. Bei Ehepaaren gilt ein Höchstbetrag von zwei Millionen Euro. Diese können, unabhängig davon, welcher der Ehepartner den Betrag zugestiftet hat, ebenfalls über einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Zuwendung steuerlich geltend gemacht werden..
Nach der Einzahlung erhalten Sie zeitnah eine steuerwirksame Zuwendungsbestätigung.
Unterstiftung
Was ist eine Unterstiftung?
Eine Unterstiftung, auch Treuhandstiftung oder Stiftungsfonds genannt, ist eine sogenannte unselbständige Stiftung unter dem Dach der Stiftung Deutschland Hilft. Sie können selbst den Namen und Zweck der Unterstiftung bestimmen. Als kapitalerhalentende Stiftung sind hier ebenfalls Zustiftungen bis zu einer Höchstgrenze von max. einer Mio. € möglich. Die Abzugsfähigkeit als Sonderausgabe erstreckt sich wie bei der Zustiftung über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Verbrauchsstiftung (Unterform der unselbständigen Stiftung)
Sie können auch eine Verbrauchsstiftung anlegen. Hierbei legen Sie selbst eine Frist fest, in der das von Ihnen zur Verfügung gestellte Vermögen aufgebraucht werden soll. Die Erträge der Stiftung werden für den von Ihnen definierten Stiftungszweck verwendet.
Achtung: Spenden, die als Zuwendung an eine Verbrauchsstiftung gewährt werden, sind steuerlich bis zu einer Höchstgrenze von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte absetzbar.