Stiften per testamentarischer Verfügung
Wenn Sie über die Regelung Ihres Nachlasses frühzeitig nachdenken, können Sie auch nach Ihrem Tod Gutes bewirken. Indem Sie die Stiftung Deutschland Hilft in Ihrem Testament bedenken und darin eine Zustiftung, die Errichtung eines Stiftungsfonds oder die Gründung einer eigenen Stiftung verfügen, können Sie über Ihr Leben hinaus für heutige und kommende Generationen eine bessere Zukunft schaffen.
Sie können die Stiftung Deutschland Hilft in Ihrem Testament als Erben Ihres Nachlasses einsetzen. Ihr Vermögen wird dann langfristig angelegt und nur die Zinserträge fließen in die Nothilfe und Katastrophenvorsorgeprojekte der Hilfsorganisationen des Bündnisses. Das Vermögen bleibt unangetastet und kann in Ihrem Sinn dauerhaft wirken.
Für eine langfristige und nachhaltige Hilfe sollten Sie Ihr Vermächtnis als Zustiftung formulieren. Ihr zugestiftetes Vermögen fließt in die Stiftung Deutschland Hilft und bleibt – anders als bei einer Spende – in seinem Bestand dauerhaft erhalten. Die jährlichen Zinserträge Ihres Vermögens werden für den Stiftungszweck verwendet.
Jeder kann sein Vermögen oder auch nur einen Teil der Stiftung Deutschland Hilft vermachen. Entscheiden Sie bei der Testamentserstellung, ob Sie mit einer Zustiftung das Grundvermögen der Stiftung stärken wollen oder Ihr Vermächtnis direkt in die Hilfsmaßnahmen der Stiftung fließen soll. Besonders interessant ist diese Form des Stiftens für Personen, die bereits zu Lebzeiten zugestiftet oder eine Unterstiftung gegründet haben. Jeder andere kann aber selbstverständlich ebenfalls durch sein Testament stiften! Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie vorhaben, die Stiftung Deutschland Hilft in Ihrem Testament zu bedenken.