Dr. Jürgen Clemens, Referent für Hochwasserhilfe bei Aktion Deutschland Hilft und zuvor Fluthilfekoordinator beim Malteser Hilfsdienst, spricht über Lerneffekte aus der Flut 2021 und die Möglichkeiten es in Zukunft besser zu machen.
Herr Clemens, in welcher Rolle haben Sie die Flut 2021 erlebt?
Kurz nach dem Starkregen wurde ich in die Stabsstelle der Malteser-Hilfsdienst-Fluthilfe berufen. Dort habe ich verschiedenste konzeptionelle und operative Aufgaben übernommen, neue Mitarbeitende eingearbeitet und vor allem bei Aktion Deutschland Hilft in Koordinierungsgremien zum Hochwasser mitgearbeitet. Seit Mai 2022 gehöre ich fest zum Hochwasser-Team von Aktion Deutschland Hilft. Und ich war natürlich selbst als Spontanhelfer in Nachbarorten im Einsatz.
Was waren die größten Herausforderungen für Aktion Deutschland Hilft in der akuten Krise?
Zu den Kernaufgaben einiger Bündnispartner im Inland gehören Sanitätsdienste und die Versorgung Betroffener im Rahmen von Katastrophenschutzeinsätzen. Kräfte, die sonst in humanitären Auslandeinsätzen arbeiten, bringen andere Fertigkeiten ein. Hierzu zählen unter anderem die Bedarfsermittlung (Assessments) in den Schadensorten, die Priorisierung von dringenden Bedarfen und die Koordination mit anderen Akteur:innen. Aber für die Unterstützungsmaßnahmen zur Beseitigung der Flutschäden gibt es in den Organisationen keine entsprechenden Fachdienste. Hierzu wurden ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte mobilisiert. Dabei gab es auch Lerneffekte für unsere Kräfte.
Vor ein besonderes logistisches Problem stellte uns zudem das sehr umfassende Sachspendenangebot aus der Wirtschaft und von Privatleuten, das nicht immer direkt dem Bedarf vor Ort entsprach. Und für viele der unmittelbaren Bedarfe der Flutbetroffenen fehlten uns ganz einfach genügend Helfende – wir haben viele Kräfte mobilisiert, aber ohne Spontanhelfende und die örtlichen Initiativen wäre es nicht gegangen.
Welche Herausforderungen ergaben sich mit Blick auf finanzielle Hilfen für Betroffene und was sollte man in Zukunft anders machen?
Vor allem bei den Bargeldhilfen an betroffene Privathaushalte und betroffene (Klein-) Unternehmen herrschte zu Beginn eine größere Unsicherheit mit Bezug auf steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Regelungen. Besonders die größeren Bündnisorganisationen mit eigenen Rechts- und Steuerabteilungen konnten hierbei die Erfahrungen der Fluthilfen aus 2002 und 2013 nutzen und die zum Teil sehr schnell von den beiden Bundesländern erstellten Erlasse für finanzielle Hilfen an Flutbetroffene auswerten. Ergänzend hat das Aktionsbüro einen Fachanwalt konsultiert und dessen Stellungnahme in die gemeinsamen Koordinierungsrunden von Aktion Deutschland Hilft eingebracht. Zudem hat sich Aktion Deutschland Hilft zu Klärung auch direkt an die zuständigen staatlichen Stellen gewandt.
Die "Bargeld-Soforthilfen" konnten aber schon früh per Banküberweisung ohne vorherige Bedürftigkeitsprüfung an nachweislich Flutbetroffene ausgezahlt werden. Es wurden viele Daten händisch erfasst. Bei unseren Einsätzen im Ausland gehen Mitarbeitende mit einem Tablet raus und können die Daten der Betroffenen direkt vor Ort digital erfassen. Dieses Verfahren wäre auch in Deutschland sinnvoll und könnte einige Arbeit ersparen – vor allem, wenn es zusätzlich eine Schnittstelle zu der "Phoenix-Datenbank" gäbe. Darüber machen wir uns gerade intensiv Gedanken.
Manche Betroffene haben das Gefühl, dass es zu lange dauert, bis Hilfen bei ihnen ankommen. Wie schätzen Sie das ein, welche Hilfen lassen sich schnell umsetzen, welche dauern etwas länger und woran liegt das?
Sehr rasch erfolgten je nach Verfügbarkeit erste Lieferungen von Geräten, Werkzeugen und Maschinen wie Pumpen, Generatoren oder Bautrocknern, aber auch persönliche Schutzausrüstung oder Hygienematerial und die Bargeld-Soforthilfen. Die finanzielle Unterstützung für Hausrat- und Inventarschäden sowie für Schäden an selbstgenutzten Wohngebäuden kann erst nach abgeschlossener Schadensermittlung, vor allem mit Gutachten, Kostenvoranschlägen und nach Antragstellung bei den Landesbanken, erfolgen. Für Nichtregierungsorganisationen gilt das sogenannte Nachrangigkeitsprinzip. Demnach dürfen Gelder erst fließen, wenn andere staatliche Förderungen sowie Versicherungsleistungen ausgeschöpft sind. Damit wird die sogenannte Überkompensation, also Zahlungen über den festgestellten Schaden hinaus, vermieden.
Wir haben nun erkannt, dass hierbei die staatliche Förderung noch nicht vollständig ausgezahlt sein muss, wohl aber muss der Nachweis über die Antragstellung inklusive Versicherungsleistungen erbracht sein. Nach der Prüfung und Bewilligung der Antragsunterlagen können Bündnisorganisationen finanzielle Einzelfallhilfe anbieten und dabei auch Vorschüsse auszahlen, zum Beispiel um die Liquidität der Betroffenen bei der Beauftragung von Handwerkern und Baumaterialbeschaffungen zu unterstützen.
Vor allem in den Fällen von Totalverlusten der Gebäude etwa auf Grundstücken mit unklaren Baurechtsfragen, bei der Ausweisung zukünftiger Flut-, Hochwasserschutz- und Bauverbotszonen oder in Fällen von erst später erkannter Kontaminationen der Bausubstanz sind erfahrungsgemäß lange Wartezeiten bis zu einer Antragsstellung auf Förderung zu erwarten.
Die Datenbank Phoenix soll die transparente und gerechte Verteilung von Hilfen unterstützen. Hat sich die Datenbank bewährt?
Die Geschäftsstelle von Aktion Deutschland Hilft sowie die Bündnisorganisationen haben sich sehr früh ausdrücklich für die Nutzung der "Phoenix-Datenbank" zur Erfassung der Zuwendungen an Flutbetroffene ausgesprochen. Die darin für alle beteiligten Hilfsorganisationen gegebene Transparenz hilft entscheidend, unberechtigte Mehrfachförderungen und im Ernstfall auch Betrug zu erkennen und zu vermeiden.
Zu Beginn der Hilfsmaßnahmen fehlte einigen Bündnisorganisationen aber für diese Dateneingaben und -auswertungen das nötige Personal, sodass die manuellen Einträge erst nachträglich möglich waren.
Die Geschäftsstelle von Aktion Deutschland Hilft ist nun mit dem fachlich federführenden Deutschen Roten Kreuz im direkten Austausch, um die Neuprogrammierung dieser Datenbank, dann voraussichtlich auch mit mehr und einfachen Schnittstellen zu Softwareanwendungen der Bündnisorganisationen, finanziell und fachlich zu unterstützen.
Welche Hürden gilt es mit Blick auf mögliche zukünftige Krisen abzubauen, damit Hilfen schneller ankommen?
Hier fallen mir konkret drei Stellschrauben ein: Die Oberfinanzbehörden haben relativ schnell ihre Erlasse zu den Möglichkeiten vor allem zur finanziellen Hilfe mit Spenden der gemeinnützigen Hilfsorganisationen publiziert.
Der Prozess zur Beratung von Interpretations- und Auslegungsfragen war aber zum Teil sehr zeitaufwändig, sowohl innerhalb des Bündnisses als auch mit staatlichen Stellen. Hier könnten Prozesse zukünftig offener kommuniziert werden und mehr Austauschformate angeboten werden.
Podcast: Ein Jahr nach der Flut - Jetzt reinhören!
Zudem wären gegebenenfalls höhere Freigrenzen für Finanzhilfen mit Spendengeldern der Hilfsorganisationen an Betroffene sinnvoll, die keine wirtschaftliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzen. Das kann dabei helfen, Liquiditätsengpässe zu lindern, etwa bei Mehrfachbelastungen mit weiterlaufender Wohngebäudefinanzierung, Mietkosten für eine Übergangsunterkunft sowie bei unverschuldeten Wartezeiten auf Gutachten, Versicherungsleistungen sowie Behördenbescheide.
Von Flutbetroffenen wird außerdem beklagt, dass ihre Eigenleistungen beim Aufräumen sowie Sanierung und Wiederaufbau, die sogenannte Muskelhypothek, in den Förderrichtleinen nicht anerkannt wird und somit auch von den Hilfsorganisationen nicht erstattet werden darf. Diese Eigenleistung könnte zukünftig in einem Förderantrag als bewilligungsfähig aufgenommen werden.
+++ Spendenaufruf +++
Aktion Deutschland Hilft, Bündnis der Hilfsorganisationen,
bittet dringend um Spenden für die Nothilfe weltweit
Stichwort: Nothilfe weltweit
IBAN DE62 3702 0500 0000 1020 30, BIC: BFSWDE33XXX
Jetzt online spenden!