von Aktion Deutschland Hilft
Migration ist der lateinische Begriff für Wanderung. Migranten sind Menschen, die aus politischen, wirtschaftlichen, persönlichen oder aus Sicherheitsgründen an einen anderen Ort ziehen.
Es gibt freiwillige und notgedrungene Migration. Der Umzug in ein europäisches Nachbarland zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist eine Form freiwilliger Migration, während Verfolgung aufgrund von politischen Einstellungen oder Glauben zu notgedrungener Migration führt.
Internationale Abkommen schützen Geflüchtete
Über die Aufnahme von Migranten können Staaten frei entscheiden. Zum Schutz von Flüchtlingen sind sie durch internationale Abkommen verpflichtet.
In Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention werden Menschen als Flüchtlinge definiert, die
- sich außerhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz haben
- wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine begründete Furcht vor Verfolgung haben
- den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen können oder aus Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren können.
Binnenflüchtlinge, Klimaflüchtlinge und Wirtschaftsflüchtlinge
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Flüchtling weiter gefasst. So wird er auch für Binnenvertriebene, Umwelt- und Klimaflüchtlinge und Wirtschaftsflüchtlinge verwendet, obwohl diese im völkerrechtlichen Sinn nicht als Flüchtlinge gelten.
Aktion Deutschland Hilft, Bündnis deutscher Hilfsorganisationen, leistet geflüchteten Familien weltweit Hilfe – und das auf allen Stationen der Flucht.
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