Mit großer Besorgnis hat Aktion Deutschland Hilft die Entscheidung der sudanesischen Regierung vom 4. März aufgenommen, zahlreichen internationalen Hilfsorganisationen die Arbeitserlaubnis zu entziehen. Dieser Beschluss betrifft unter anderem 650 Mitarbeiter von CARE, einer Mitgliedsorganisation des Hilfsbündnisses, die bereits seit 28 Jahren in dem afrikanischen Land arbeitet. Dadurch sind unmittelbar 1,5 Millionen Menschen im Nord-Sudan bedroht, für die CARE Wasserversorgung sowie Nahrungs- und Gesundheitshilfe bereitstellte.
Ferner kündigte Regierungschef Umar al-Baschir am 16. März an, binnen eines Jahres alle ausländischen Hilfsorganisationen des Landes zu verweisen, und bekräftigte ihren Entschluss am 20. März. Dies beträfe über 70 Organisationen, die im Darfur und anderen Regionen im Sudan arbeiten. Sudanesische Hilfsorganisationen sollen statt dessen die Arbeit übernehmen, sind jedoch nach Einschätzung der internationalen Gemeinschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Lage, insbesondere die drohenden Versorgungslücken in den Flüchtlingslagern abzudecken.
Manuela Roßbach, Geschäftsführerin von Aktion Deutschland Hilft, warnt vor einer Verschärfung der humanitären Lage im Sudan: „Sollte diese Entscheidung nicht rückgängig gemacht werden, sind nach einer ersten Übersicht schon jetzt schätzungsweise 4,7 Millionen Menschen akut bedroht, die von der Arbeit der Hilfsorganisationen vor Ort direkt abhängig sind.“ Die sudanesische Regierung bezeichnete ihren Entschluss ungeachtet der Zuspitzung der humanitären Lage vor wenigen Tagen als "unabänderlich".
Im Sudan sind – außer CARE – zurzeit vier Mitgliedsorganisationen von Aktion Deutschland Hilft engagiert:
- ADRA unterstützt heimkehrende Familien im Südsudan durch die Vergabe von Saatgut, Werkzeugen und Lebensmitteln bei der nachhaltigen Sicherung von Nahrungsmitteln.
- Die Johanniter betreiben in einer abgelegenen Region des Süd-Darfur sechs Gesundheitsstationen. In Nyala, Kass und Ed Al Fursan wurden Krankenhäuser saniert und mit Medikamenten und medizinischen Geräten ausgestattet.
- Die Malteser engagieren sich in der Basisgesundheitsversorgung für rund 120.000 Menschen in den ländlichen Regionen des Nord-Darfur und mehr als eine Million Menschen im Südsudan.
- World Vision stellt für tausende Familien im Sudan Ernährung und Versorgung mit Trinkwasser sicher. Außerdem unterstützt die Hilfsorganisation Flüchtlinge, die in ihre Heimatdörfer zurückkehren. Speziell für Kinder haben die Helfer vor Ort Notschulen und „kinderfreundliche Räume“ eingerichtet.
Diese Organisationen sind zurzeit nicht vom Entzug der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis betroffen. Die weitere politische und humanitäre Entwicklung im Sudan ist jedoch ungewiss.
Manuela Roßbach fordert für alle Hilfsorganisationen vor Ort: „Humanitäre Hilfe muss jederzeit ohne Einschränkungen möglich sein.“
Der Beschluss der sudanesischen Regierung folgte unmittelbar auf die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, für den sudanesischen Staatspräsidenten Umar al-Baschir einen internationalen Haftbefehl wegen zahlreicher Kriegsverbrechen im Darfur auszustellen. Der 65jährige islamistische Staatschef soll für die Ermordung von 35.000 Menschen sowie systematische Vertreibungen und Terror gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich sein. Infolge von Hunger und Krankheiten sind in den vergangenen Jahren nach UN-Schätzungen 300.000 Menschen ums Leben gekommen. Rund drei Millionen Menschen wurden vertrieben. Al-Baschir warf den Hilfsorganisationen vor, dem Internationalen Strafgerichtshof Beweismaterial für eine Anklage gegen ihn übermittelt zu haben.
Neben CARE sind zwölf weitere internationale und drei nationale Hilfsorganisationen (darunter Ärzte ohne Grenzen, Oxfam, International Rescue Committee, Save the children, Norwegian Refugee Council,Action Contre la Faim (ACF), Action against hunger, PADCO, Solidarités und Mercy Corps) vom Entzug der Arbeitserlaubnis betroffen – und damit Millionen Menschen im Nord-Sudan.
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