von Aktion Deutschland Hilft
Auch fast zwei Jahre nach der Hochwasserkatastrophe in Deutschland unterstützen Bündnisorganisationen von Aktion Deutschland Hilft die Betroffenen. Doch viele Menschen wissen nach wie vor nicht, wie sie Gelder beantragen können.
Beratung finden sie in den Fluthilfebüros der Malteser, des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Johanniter. Welche Unterstützung für Privatpersonen aus Spendengeldern möglich ist, erklärt Michael Kaufmann. Er ist Projektleiter der Malteser für die Einzelfallhilfe in Rheinland-Pfalz.
Aktion Deutschland Hilft: Herr Kaufmann, welche Finanzhilfen können Betroffene bei den Maltesern beantragen?
Michael Kaufmann: Für verloren gegangenen Hausrat zahlen wir Pauschalen: für die erste Person im Haushalt bis zu 5.000 Euro, für die zweite bis 3.000 Euro und für alle weiteren bis zu jeweils 1.500 Euro. Die Empfänger:innen bekommen das Geld überwiesen und weisen durch Rechnungen nach, dass sie es für Hausrat ausgegeben haben und nicht zum Beispiel für Urlaubsreisen.
Was genau gilt als Hausrat?
Hausrat ist vereinfacht gesagt alles, was rausfällt, wenn man ein Haus auf den Kopf stellt: Möbel, Geschirr, Haushaltsgeräte, Wertsachen. Allerdings bezahlen wir keine Luxusgüter: Einen Ring für 8.000 Euro würden wir nicht übernehmen.
Reden wir vom Wiederaufbau von selbst genutztem Wohneigentum: Da müssen die Betroffenen – nach Abzug der Leistungen von Staat und Versicherungen – einen Eigenanteil von maximal 20 Prozent stemmen. Dabei können sie Unterstützung aus den Spendengeldern der Hilfsorganisationen bekommen. Welche Nachweise brauchen sie dafür?
Erstens eine Bescheinigung, dass die Antragsteller:innen betroffen sind. Die gibt es im Rathaus bzw. bei der Verwaltung der Verbandsgemeinde.
Zweitens brauchen wir in Rheinland-Pfalz ein Gebäude-Gutachten. Die Info-Points der Landesbank informieren darüber. Die Landesbank braucht ohnehin ein Gutachten für ihre Auszahlung – uns genügt eine Kopie dieses Gutachtens.
In NRW ist es anders: Bei Kosten bis 50.000 Euro reicht uns ein Kostenvoranschlag des Handwerkers. Sind die Kosten höher, ist ein Gutachten nötig. Dazu beraten die Fluthilfebüros der Hilfsorganisationen sowie die Landesbank.
Drittens müssen wir wissen, was die Antragsteller:innen sonst noch bekommen: vom Staat (Nachweis durch Bescheid der Landesbank), von der Versicherung (Nachweis durch Leistungs- oder Ablehnungsbescheid) und von anderen Hilfsorganisationen. Zu letzterem Punkt schauen wir auch in die Phoenix-Datenbank, in der alle Spendenauszahlungen gelistet sind.
Übrigens: Auch wenn jemand von anderen Hilfsorganisationen Leistungen erhalten hat, kann er bei uns Gelder beantragen, wir müssen es nur wissen und verrechnen. Denn wir dürfen nicht über die maximale Schadenssumme im Gutachten hinauskommen.
Und wenn der Bau doch teurer wird als veranschlagt?
Dann lassen die Landesbanken einen Mehrkostenantrag zu. Die Banken zahlen dabei wieder 80 Prozent. Für die restlichen 20 Prozent beraten wir die Menschen in den Fluthilfebüros.
Der Weg in die Fluthilfebüros ist für Betroffene ohnehin ratsam?
Unbedingt, das lohnt immer! Für eine Erstberatung nehmen wir uns gerne drei, vier Stunden Zeit. Wir verweisen Betroffene bei Bedarf außerdem an psychosoziale Beratungsstellen. Auch Vereine, Verbände und Stiftungen finden bei uns Rat.
Möglich ist diese Hilfe dank der hohen Spendenbereitschaft vieler Menschen. Danke an alle, die helfen. Weitere Informationen für Betroffene finden Sie hier.
+++ Spendenaufruf +++
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