Gemeinsames Statement zum 6. Jahrestag des Bürgerkriegs in Syrien
Im März 2017 geht der Konflikt in Syrien in sein siebtes Jahr. Seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs hat sich die Situation im Land zu einer der größten humanitären Krisen unserer Zeit entwickelt. Es sind nicht nur hunderttausende unschuldige Zivilisten den bewaffneten Auseinandersetzungen zum Opfer gefallen, laut den Vereinten Nationen sind darüber hinaus ca. 13,5 Millionen Menschen in Syrien aufhumanitäre Hilfe angewiesen - davon sind knapp 50 Prozent Kinder. Damit benötigen über 60 Prozent der syrischen Gesamtbevölkerung humanitäre Hilfe: dies entspricht in etwa der Gesamteinwohnerzahlder deutschen Bundesländer Niedersachsen, Thüringen und Berlin.
Im Jahr 2017 werden sieben Millionen Menschen in Syrien auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen und zwei Millionen von Hunger bedroht sein. Damit ringen acht von zehn Haushalte im Land darum, alle Familienmitglieder täglich mit ausreichend Nahrung zu versorgen.
Millionen Menschen sind betroffen
Besonders schwer treffen die Kriegsfolgen jene 4,9 Millionen Syrerinnen und Syrer, die sowohl für internationale als auch lokale humanitäre Akteure aufgrund von Kampfhandlungen, der schwierigen Sicherheitslage und Blockaden nur extrem schwer zu erreichen sind. Von diesen fast fünf Millionen Menschen befinden sich derzeit ungefähr 650.000 in belagerten Gebieten, davon sind schätzungsweise 300.000 Kinder.
Nicht nur die Kampfhandlungen, sondern auch verweigerte Genehmigungen für Hilfstransporte auf lokaler und nationaler Ebene, nicht eingehaltene Feuerpausen, Uneinigkeit über Zugangsrouten und die Nicht-Einhaltung von abgestimmten Verfahren an Checkpoints durch die beteiligten Konfliktparteienmachen eine ausreichende und effiziente Hilfe unmöglich. Laut den Vereinten Nationen erhalten nur 10 Prozent der Hilfskonvois Zugang zu den schwer zugänglichen und belagerten Gebieten.
Humanitäre Hilfe bleibt eine Herausforderung
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat sich wiederholt mit der Forderung nach sofortigem und ungehindertem Zugang für humanitäre Hilfe in alle Gebiete Syriens befasst. Die Resolutionen 2139, 2165, 2268, 2328 und 2336 rufen die Kriegsparteien auf, diesen zu gewährleisten. Trotzdem ist derZugang zu allen auf Versorgung angewiesenen Menschen in Syrien nach wie vor nicht gewährleistet.
Trotz großen Engagements der beteiligten - vor allem auch lokalen - humanitären Akteure und erfolgreicher Unterstützung für Menschen in Not in vielen Gebieten des Landes bleibt humanitäre Hilfe in Syrien damit nach wie vor eine enorme Herausforderung.
Nicht nur in Aleppo leiden Zivilisten
Nach erhöhter internationaler Aufmerksamkeit für die Situation in Aleppo im Dezember 2016 wurde die Stadt zum Synonym für das Leiden von Zivilbevölkerung in belagerten Gebieten. Nach wie vor harren aber auch nach der Eroberung von Aleppo hunderttausende Menschen in schwer zugänglichen und belagerten Gebieten aus. Und doch kennt kaum jemand die Namen der schwer umkämpften Städte Madaja, Zabadani, Fua, Kfarja oder Deir ez-Zor, die seit Monaten kaum oder überhaupt nicht von humanitären Hilfslieferungen erreicht werden können. Allein in Deir ez-Zor sind 93.000 Zivilisten eingeschlossen.
Neben den andauernden Kämpfen leiden die Menschen dort unter der Einschränkung des Zugangs zu Lebensmitteln, Wasser und medizinischer Versorgung - also den grundlegendsten Dingen des täglichen Lebens, ohne die ein Überleben unmöglich ist.
Humanitäre Helfer, die versuchen, zur Bevölkerung durchzudringen, waren und sind wiederholt gezielten Angriffen ausgesetzt und riskieren tagtäglich ihr Leben bei dem Versuch, die Eingeschlossenen mit dem Nötigsten zu versorgen. Allein 2016 gab es über hundert Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen und Kliniken. Zudem laufen lokale humanitäre Helfer, die ohne Registrierung durch die syrische Regierung operieren, Gefahr, kriminalisiert zu werden.
Unsere Forderungen an den deutschen Bundestag
Wir fordern deshalb die Mitglieder des Deutschen Bundestags sowie die deutsche Bundesregierung dringend dazu auf,
- durch verstärkte diplomatische Bemühungen eine Beendigung des Konflikts in Syrien herbeizuführen. Hierfür muss zunächst ein dauerhafter, unabhängig überwachter Waffenstillstand und sodann eine politische Einigung zwischen den Konfliktparteien erreicht werden. Es muss sichergestellt werden, dass in alle Verhandlungsprozesse unabhängige Vertreterinnen und Vertreter der syrischen Zivilgesellschaft substanziell miteinbezogen werden.
- Druck auf alle Konfliktparteien auszuüben, die Zivilbevölkerung vor jeglichen Kampfhandlungen und deren Auswirkungen zu schützen. Humanitäres Völkerrecht muss eingehalten und Zuwiderhandlungen müssen mit Mitteln der internationalen Strafgerichtsbarkeit geahndet werden.
- vollständigen, unmittelbaren, bedingungslosen, sicheren, ungehinderten und dauerhaften Zugang von humanitärer Hilfe für alle Menschen in Syrien zu ermöglichen. Erklärungen dafür, warum Hilfe für Menschen in Not blockiert wird, dürfen nicht akzeptiert werden. Konfliktakteure, die Belagerungen von Zivilisten als Kriegsmittel einsetzen, müssen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Laut internationalem Recht sind gezielte Angriffe gegen die Zivilbevölkerung ebenso verboten wie der Einsatz von Hunger als Waffe.
- zu gewährleisten, dass bürokratische Hürden abgebaut werden, die Hilfslieferungen behindern. Genehmigungen müssen schnell und verlässlich erteilt werden. Dies gilt sowohl für Hilfsleistungen innerhalb Syriens sowie auch für grenzübergreifende Aktivitäten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Vereinte Nationen und Nichtregierungsorganisationen in die Lage versetzt werden, die dringend benötigte Hilfe leisten zu können.
- Druck auf die betreffenden Konfliktparteien auszuüben, dass Angriffe auf nationales und lokales humanitäres Personal sowie willkürliches Bombardement von zivilen Zielen sofort und dauerhaft eingestellt werden. Zuwiderhandlungen müssen mit Mitteln der internationalen Strafgerichtsbarkeit verfolgt werden. Insbesondere sind hier Hilfskonvois, medizinisches Personal, Kliniken und Schulen zu nennen. Der Schutz von humanitären Akteuren, zu dem sich alle beteiligten Konfliktparteien verpflichten müssen, muss Gegenstand jeglicher Friedensverhandlungen sein.
Folgende Hilfsorganisationen beteiligen sich an den Forderungen:
+++ Spendenaufruf +++
Aktion Deutschland Hilft, Bündnis der Hilfsorganisationen,
bittet dringend um Spenden für Flüchtlingshilfe weltweit
Stichwort: Hilfe für Flüchtlinge weltweit
IBAN DE62 3702 0500 0000 1020 30, BIC: BFSWDE33XXX
Jetzt online spenden!