Angesichts der vielen Flüchtlinge, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften in Deutschland untergebracht werden, ist eine lückenlose primäre Gesundheitsversorgung unter Wahrung der Standards der internationalen Flüchtlingshilfe unabdingbar. Schon im Jahr 2010 hat die Schutzkommission des deutschen Bundesinnenministeriums einen Leitfaden für die ärztliche Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in Deutschland herausgegeben. Dieser legt nahe, sich in Bezug auf Grundversorgung und Nothilfe an den umfangreichen Erfahrungen von internationalen Hilfsorganisationen zu orientieren.
Internationale Konventionen und Standards
Verschiedene internationale Konventionen und Standards definieren, was ein Flüchtling ist, welchen Schutz er bekommen und wie er untergebracht werden muss. Die Genfer Flüchtlingskonvention, welche am 28. Juli 1951 verabschiedet wurde, definiert in Artikel 1 einen Flüchtling als eine Person, die sich zum Zwecke des sicheren Aufenthaltes außerhalb ihres Heimatlandes befindet. Leitlinien zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen weltweit finden sich im „Handbook for Emergencies“ des UNHCR.
Die Weltgesundheitsorganisation und das Koordinierungsbüro für Humanitäre Hilfe der Vereinten Nationen veröffentlichen aktualisierte Leitlinien der Gesundheitsversorgung auf den Internetseiten des „Reliefweb“ und der „Health Library for Disasters“.
Mit der Gründung des Sphere-Projekts 1997 wurde erstmals ein verbindlicher Rahmen für Standards in der internationalen Nothilfe geschaffen. Zu dessen Fundamenten gehören die völkerrechtlichen Grundsätze der Neutralität und Unparteilichkeit, die Verpflichtung zur Koordination aller Hilfsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse und Kompetenzen der Betroffenen sowie der Langzeitwirkungen auf die Lebensbedingungen und die künftigen Notfallressourcen der Hilfsempfänger.
Gesundheitliche Erstbetreuung von Flüchtlingen in Deutschland
Um eine gesundheitliche Erstbetreuung in Flüchtlingseinrichtungen und Erstaufnahmezentren zu gewährleisten, gilt prinzipiell die Regel, dass Gesundheitsdienstleistungen für Flüchtlinge auf dem Niveau des Gesundheitswesens des aufnehmenden Landes angeboten werden sollen, wenn in diesem die internationalen Standards des UNHCR erfüllt werden. Das bedeutet, dass Flüchtlingen in Deutschland die gleiche Versorgung zusteht wie jedem anderen deutschen Staatsbürger. Dies muss von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung sichergestellt werden.
Zur Sicherstellung einer lückenlosen primären Gesundheitsversorgung gemäß internationaler normativer und technischer Standards in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sollten folgende Grundregeln beachtet werden:
- Die sanitätsdienstliche Versorgung muss in den Erstaufnahmeeinrichtungen durch den Betreuungsdienst der jeweils zuständigen Hilfsorganisation sichergestellt werden.
- Im Falle akuter Gesundheitsstörungen muss sofort eine ärztliche Betreuung hinzugezogen werden.
- Regelmäßige Impfungen werden in kurzfristigen Abständen in den Erstaufnahmeeinrichtungen durch geschultes und von der zuständigen Hilfsorganisation zugelassenes ärztliches Personal durchgeführt.
- Schulungen über die hier dargelegten international verbindlichen Grundlagen und Verpflichtungen ärztlichen Handelns bei Flüchtlingskrisen werden zeitnah in Kooperation zwischen Ärztekammern, Hilfsorganisationen und Öffentlichem Gesundheitsdienst angeboten.
- Nebenberuflich oder ehrenamtlich tätige ärztliche Freiwillige dürfen in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Flüchtlingsunterkünften nur unter dem Dach einer anerkannten Hilfsorganisation tätig werden, um die rechtlichen Konventionen einzuhalten.
Auch ein traditionelles „Geberland“ wie Deutschland kann im Falle einer Überforderung seiner national vorhandenen Versorgungsmöglichkeiten natürlich mit der sofortigen humanitären Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft rechnen.
© Bündnis deutscher Hilfsorganisationen: Gastkommentare
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