von Aktion Deutschland Hilft
Als Bündnis für Not- und Katastrophenhilfe fordert Aktion Deutschland Hilft anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni den Schutz und die Unterstützung von Binnenvertriebenen stärker zu fokussieren. Hierzu zählen auch Menschen, die nach verheerenden Naturkatastrophen in ihren Heimatländern zu Vertriebenen werden.
Rund 40 Millionen Binnenflüchtlinge gibt es weltweit
So viele Menschen wie noch nie sind auf der Flucht: 68,5 Millionen Menschen waren es allein bis Ende 2017.* Ein großer Teil dieser Menschen flieht dabei nicht ins Ausland: Fast 40 Millionen, Männer, Frauen und Kinder suchten nach verheerenden Naturkatastrophen aufgrund des Klimawandels oder wegen bewaffneter Konflikte und Menschenrechtsverletzungen Schutz innerhalb der Grenzen ihrer Heimatländer.
Während Flüchtlinge mit der Überquerung einer Grenze durch internationale Abkommen geschützt sind, sind bei Binnenflüchtlingen die Heimatstaaten dafür zuständig, ihnen Schutz zu gewährleisten. Nach großen Naturkatastrophen sind Staaten aber oft nicht in der Lage, den Binnenvertriebenen diesen Schutz zu geben und in Bürgerkriegsländern wie Syrien, Somalia oder Südsudan sind Regierungen sogar selbst für die Vertreibungen und somit die Not der eigenen Bevölkerung verantwortlich.
Binnenflüchtlinge haben keinen offiziellen Flüchtlingsstatus
"Es ist die Aufgabe der Weltgemeinschaft, sich auch dort zu engagieren, wo Regierungen den Schutz oder die Menschenrechte ihrer Bürger nicht gewährleisten können oder sogar verletzen," so Manuela Roßbach, geschäftsführender Vorstand von Aktion Deutschland Hilft. "Die Würde des Menschen ist unantastbar und somit keine Auslegungssache, die auf politischen Definitionen oder der Festlegung eines Status basieren darf. Ein sicherer Ort zum Leben, Zugang zu Bildung sowie die Möglichkeit, sich und seine Familie selbst zu versorgen, sind Menschenrechte, die jedem zustehen, der durch Flucht in eine Notsituation geraten ist."
Menschen, die durch Naturkatastrophen alles verlieren und zur Flucht im eigenen Land gezwungen sind, werden in der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 nicht erwähnt. Sie haben keinen offiziellen Flüchtlingsstatus und somit fehlen bis heute konkrete völkerrechtliche Mittel, um auch diese Menschen zu schützen und zu unterstützen. "Die Genfer Flüchtlingskonvention ist wichtig – aber veraltet. Es gilt, die Lücken zu schließen, die sich aus heutiger Sicht in der Vereinbarung von vor fast 70 Jahre ergeben haben. Während der Verhandlungen zum globalen Flüchtlingspakt der Vereinten Nationen dürfen die Mitglieder der Generalversammlung deshalb nicht verpassen, verbindliche Selbstverpflichtungen aufzusetzen. Diese müssen zu der heutigen Realität von Flucht und Vertreibung passen", so Roßbach.
Der globale Flüchtlingspakt der Vereinten Nationen
Auf einem Gipfel im September 2016 verabschiedeten die UN-Mitgliedstaaten, einschließlich der EU-Mitglieder, die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten. Sie bekundeten ihre Solidarität mit Millionen von Menschen, die zur Flucht aus ihren Heimatländern gezwungen sind. Die Staaten verpflichteten sich im Laufe der Jahre 2017 und 2018 einen globalen Pakt für Flüchtlinge sowie einen globalen Pakt für sichere Migration auszuarbeiten. Der globale Flüchtlingspakt und der Pakt für Migration sollen Ende 2018 durch die Generalsversammlung der UN verabschiedet werden.
* Zahlen der UN, aktualisiert am 19.06.2018
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