Das Recht auf "einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung" ist ein Menschenrecht. Das erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 28. Juni 2010. Es sei "unverzichtbar für den vollen Genuss des Lebens und aller Menschenrechte", heißt es in der Resolution, der 122 Staaten im Sommer 2010 zustimmten. 41 Länder enthielten sich.
Wasser ist "unverzichtbar für den vollen Genuss des Lebens"
Dennoch galt der Beschluss als wichtiges politisches Signal. Denn weder in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" von 1948, noch dem fast dreißig Jahre später ergänzten Sozial- und Zivilpakt tauchte das Wort "Wasser" auf. Dabei bilden diese Dokumente die Internationale Menschenrechtscharta.
In der westlichen Welt jedoch war die Wasserversorgung schlichtweg eine Selbstverständlichkeit. Wasserwerke waren in öffentlicher Hand, viele Menschen besaßen einen eigenen Brunnen. Erst in den 1990er Jahren wurde Wasser für Versorgungsunternehmen interessanter: Die Kassen waren klamm und es lag nahe, die Wasserversorgung der Öffentlichkeit in private Hände zu geben.
Immer mehr Konflikte um die Ressource Wasser
Parallel nahmen in dieser Zeit Konflikte um die Ressource Wasser zu: Beispielsweise wurden in Indien zahlreiche Tiefbrunnen gebohrt, sodass Bauern dort nicht mehr ausreichend Wasser zur Verfügung stand. In Spanien sorgte exzessiver Wasserverbrauch in der Landwirtschaft für die erste Wüste Europas. In vielen Regionen stiegen die Preise für Wasser stark an. Ab 2001 nahmen sich die Vereinten Nationen der Problematik an.
Erstmals stellte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 2002 fest: Das Recht auf Wasser leite sich unmittelbar aus dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ab und dies habe staatliche Verpflichtungen zur Folge. Ab 2007 setzten sich Deutschland und Spanien für eine diplomatische Stärkung der Menschenrechte auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung ein. Ab 2008 beauftragte der UN-Menschenrechtsrat einen unabhängigen Experten für dieses Thema.
Infografik: Die Wasser-Situation weltweit
Wasser: Unterstützung für Entwicklungsländer
2010 folgte die Resolution, in der die Generalversammlung die Staaten und internationalen Organisationen aufforderte, Finanzmittel bereitzustellen, Kapazitäten aufzubauen und Technologien weiterzugeben - insbesondere an Entwicklungsländer.
In einigen nationalen Verfassungen ist das Menschenrecht auf Wasser enthalten, zum Beispiel in Bolivien, Kenia, Ecuador, den Malediven, Südafrika und Uganda. Das erste Land war 2004 Uruguay.
Quellen: arche noVa, bpb, UN, UNESCO
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