von Aktion Deutschland Hilft
Nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges war sie ein Grundstein für mehr Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden auf der Welt: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) am 10. Dezember 1948 verabschiedete. Kein Dokument auf der Welt wurde häufiger übersetzt.
Kurz erklärt: Was sind Menschenrechte?
Die Menschenrechte sind Rechte, die alle Kinder, Frauen und Männer auf der Welt besitzen. Sie gelten von Geburt an und unabhängig davon, wo man lebt oder wie man aussieht. Sie dienen dem Schutz aller Menschen. Dafür, dass die Menschenrechte in einem Land eingehalten werden, ist die Regierung verantwortlich.
Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren
Artikel 2 Verbot der Diskriminierung, etwa nach Hautfarbe, Geschlecht oder Religion
Artikel 3 Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
Artikel 4 Verbot von Sklaverei und Sklavenhandel
Artikel 5 Verbot von Folter und unmenschlicher Bestrafung
Artikel 6 Anerkennung als rechtsfähige Person
Artikel 7 Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz
Artikel 8 Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz
Artikel 9 Verbot willkürlicher Verhaftungen und Ausweisung
Artikel 10 Recht auf faire Gerichtsverfahren vor unabhängigen Gerichten
Artikel 11 Jeder ist unschuldig, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist
Artikel 12 Recht auf Privatsphäre, Schutz vor willkürlichen Eingriffen in das Privatleben
Artikel 13 Recht, seinen Aufenthaltsort frei zu wählen
Artikel 14 Recht, in anderen Ländern Asyl zu suchen und zu genießen
Artikel 15 Recht auf eine Staatsangehörigkeit
Artikel 16 Recht auf Heirat, Schutz der Familie
Artikel 17 Recht auf Eigentum
Artikel 18 Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Artikel 19 Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung
Artikel 20 Recht auf Versammlungsfreiheit
Artikel 21 Recht auf Demokratie und freie Wahlen
Artikel 22 Recht auf soziale Sicherheit
Artikel 23 Recht auf Arbeit, freie Berufswahl und gerechte Arbeitsbedingungen
Artikel 24 Recht auf Erholung und Freizeit
Artikel 25 Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit gewährleistet
Artikel 26 Recht auf Bildung
Artikel 27 Recht auf kulturelles Leben sowie Urheberrecht in Wissenschaft, Literatur und Kunst
Artikel 28 Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung
Artikel 29 Grundpflichten eines Jeden gegenüber der Gemeinschaft
Artikel 30 Unantastbarkeit der Menschenrechte
Verletzungen der Menschenrechte gibt es weltweit
Der Jahrestag erinnert an die Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor mehr als 70 Jahren. Doch auch heute sind nicht alle Kinder, Frauen und Männer auf der Welt vor Unrecht geschützt. In vielen Ländern, etwa China, Saudi-Arabien oder dem Jemen, sind Menschenrechtsverletzungen Alltag. Ein paar Beispiele dafür sind:
- Folter und Menschenhandel
- Diskriminierung und Ausgrenzung, etwa aufgrund von Geschlecht oder Homosexualität
- ethnische Säuberungen
- Verwehrung von Asyl für verfolgte Menschen
Hintergrund: Geschichte und Generationen der Menschenrechte
Schon vor 1948 hatten sich Regierungen Gedanken über Menschenrechte gemacht und diese festgehalten: Zum Beispiel 1776 in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung oder 1789 in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Grundlage für die internationale Vereinbarung war die Charta der Vereinten Nationen, der Gründungsvertrag aus dem Jahr 1945.
Es gibt drei Generationen von Menschenrechten. Die erste Generation umfasst bürgerliche und politische Rechte. Darunter fallen etwa das Recht auf Leben oder das Verbot von Sklaverei. Zur zweiten Generation von Menschenrechten, die sich während der Industrialisierung um 19. Jahrhundert entwickelte, gehören wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. In den 1970er Jahren entstanden Kollektivrechte. Zu dieser dritten Generation gehört zum Beispiel das Recht auf eine saubere Umwelt.
Auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 folgten 1966 der UN-Zivilpakt sowie der UN-Sozialpakt . Sie sind wiederum Grundlage für Rechte, die später für besonders gefährdete Gruppen wie Kinder vereinbart wurden. Zwar ist die Erklärung rechtlich nicht bindend, jedoch sind die Menschenrechte heute in vielen regionalen und nationalen Verfassungstexten verankert.
Danke, dass Sie die Nothilfe unseres Bündnisses ermöglichen – jetzt mit Ihrer Spende!
Quellen: UN, Auswärtiges Amt, Bundeszentrale Politische Bildung (Stand: 09.12.2019)
+++ Spendenaufruf +++
Aktion Deutschland Hilft, Bündnis der Hilfsorganisationen,
bittet dringend um Spenden für die Nothilfe weltweit
Stichwort: Nothilfe weltweit
IBAN DE62 3702 0500 0000 1020 30, BIC: BFSWDE33XXX
Jetzt online spenden!