von Aktion Deutschland Hilft
Wasserholen, Feldarbeit, Versteckspielen: Alltägliches wird durch Landminen zur tödlichen Gefahr. Die Ottawa-Konvention ächtet Antipersonenminen. Eingesetzt werden sie zwar bis heute. Dennoch hat das Übereinkommen den Einsatz gegen die lauernden Waffen im Boden vorangebracht.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Ottawa-Abkommen
Die Ottawa-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Verbot von Antipersonenminen. Worum genau geht es in dem Abkommen? Das lesen Sie in diesem FAQ.
Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (auch Ottawa-Konvention oder Mine Ban Treaty) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Verbot von Antipersonenminen.
Der Vertrag verbietet Einsatz, Produktion, Lagerung und Weitergabe dieser Waffen. Die Konvention schreibt die Vernichtung von Lagerbeständen innerhalb von vier Jahren und die Räumung minenverseuchter Gebiete innerhalb von zehn Jahren vor.
Außerdem sollen finanzielle Mittel für die Minenopferhilfe bereitgestellt werden. Von Minen nicht betroffene Staaten sollen laut dem Abkommen minenverseuchten Staaten bei der Minenräumung helfen.
Frühere internationale Regelungen waren die Konvention über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen (UN-Waffenkonvention) und das Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der Fassung vom 3. Mai 1996. Im Gegensatz dazu bildet das Ottawa-Abkommen ein umfassendes Verbot für alle Arten von Anti-Personenminen.
Bis in die 1990er Jahre gab es weltweit nur halbherzige Beschränkungen. Zu dieser Zeit lauerten an die 100 Millionen Minen in über 70 Ländern auf Feldern, Wegen oder in Wüsten - oft als Hinterlassenschaft von Kriegen, die schon seit Jahrzehnten vorbei sind.
Das internationale Übereinkommen über ein Totalverbot von Antipersonenminen (APM) geht auf die Initiative des österreichischen Diplomaten Werner Ehrlich zurück. Im April 1996 erstellte er privat den ersten Entwurf einer Konvention.
Im Oktober desselben Jahres diskutierten die Teilnehmer einer internationalen Konferenz im kanadischen Ottawa über ein Totalverbot von APM. Nach vielen Debatten wurde Österreich beauftragt, eine Konvention auszuarbeiten. Die Grundlage war Ehrlichs Entwurf.
Die Wiener Konferenz war die erste Verhandlungsrunde interessierter Staaten und Organisationen zum Verbot von APM. Nach weiteren Konferenzen in Bonn, Brüssel und Oslo wurde die Übereinkunft über ein Totalverbot von Antipersonen-Minen am 18. September 1997 von 89 Staaten als Völkerrechtlicher Vertrag angenommen.
Auf der abschließenden diplomatische Konferenz von Ottawa (Dezember 1997) unterzeichneten 121 Staaten die Übereinkunft. Die Ottawa-Konvention benötigte 40 Ratifizierungen, um in internationales Recht umgesetzt werden zu können. Im September 1998 war es soweit. Der Vertrag wurde am 1. März 1999 gültig.
Bis heute wurde die Konvention von 162 Staaten ratifiziert. Die großen Militärmächte - die USA, Russland, China oder Indien - waren in Ottawa nicht dabei. Sie sind es bis heute nicht. (Stand: November 2019)
Nicht nur die Räumung, auch die Nachsorge für Minenopfer ist mit dem Vertrag von Ottawa zur internationalen Aufgabe geworden. Und das Abkommen wirkte: Bis 2013 ging die Zahl der jährlichen Minenopfer um mehr als die Hälfte zurück.
Doch mit der gestiegenen Zahl der gewalttätigen Konflikte ist dieser Trend wieder rückläufig. Der Grund dafür ist die steigende Anzahl von Konflikten, etwa in Syrien und im Jemen.
So hilft unser Bündnis den Menschen in verminten Ländern:
Bündnisorganisationen von Aktion Deutschland Hilft sind in vielen verminten Regionen weltweit im Einsatz:
Minenräumung
- Wir prüfen vor Ort, wo sich gefährliche Gebiete befinden
- Wir spüren Minen mit Metalldetektoren oder von Hand auf. Dabei ist ein dreiköpfiges Team im Einsatz: Zwei Menschen wechseln sich ab, eine dritte Person überwacht die Minenräumung
- Wir setzen bei der Räumung Maschinen in schwer zugänglichen Landstrichen ein, die Gestrüpp entfernen und den Boden lockern
- Wir bilden Minenspürhunde aus. Erst nach der Ausbildung auf einem Trainingsfeld kommen sie auf echten Minenfeldern zum Einsatz
- Wir führen kontrollierte Sprengungen durch
- Wir bilden Fachkräfte für Minenräumungen aus
Risikoaufklärung & Sensibilisierung
- Wir machen Menschen in betroffenen Gebieten mit landesweiten Kampagnen, Werbung und Broschüren auf die Gefahren durch Minen aufmerksam
- Wir unterstützen Hotlines, bei denen verdächtige Gegenstände gemeldet werden können
- Wir organisieren Veranstaltungen in betroffenen Gebieten und klären die Menschen in Kindergärten, Schulen und Flüchtlingscamps über die Gefahr durch Minen auf
- Wir sorgen dafür, dass Menschen die Risiken von Landminen kennen und wissen, wie sie sich richtig verhalten
- Wir geben Kurse, damit die Menschen nach Minenunfällen Erste Hilfe leisten können
Nothilfe & Rehabilitation
- Wir leisten medizinische Hilfe in Krankenhäusern
- Wir bieten juristische Hilfe und klären Minenopfer und deren Angehörige über ihre Rechte auf
- Wir stellen Minenopfern Prothesen bereit und unterstützen sie beim Wiedereinstieg in den Beruf
- Wir leisten Minenopfern psychologische Hilfe, damit sie das Erlebte verarbeiten können
- Wir arbeiten mit Organisationen für behinderte Menschen zusammen
- Wir verteilen Unterrichtsmaterialien, Schultaschen und Schuluniformen an Familien, in denen der Hauptverdiener durch einen Minenunfall arbeitsunfähig ist und sich die Eltern den Schulbesuch der Kinder nicht leisten können
Baumaßnahmen
- Wir helfen beim Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden oder Straßen
- Wir unterstützen den Bau von Rollstuhlrampen und verbreitern Türen, damit Menschen im Rollstuhl in ihr Zuhause gelangen
+++ Spendenaufruf +++
Aktion Deutschland Hilft, Bündnis der Hilfsorganisationen,
bittet dringend um Spenden für die Nothilfe weltweit
Stichwort: Nothilfe weltweit
IBAN DE62 3702 0500 0000 1020 30, BIC: BFSWDE33XXX
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