von Aktion Deutschland Hilft
Kinder haben viele Rechte. Das Recht auf eine Familie, die liebt und beschützt; auf Schulbildung, die auf das spätere Leben vorbereitet; auf Gesundheit, Freizeit und Privatsphäre.
Alle Mädchen und Jungen auf der Welt haben diese Rechte. Sie sind in der UN-Kinderrechtskonvention (auch "Übereinkommen über die Rechte des Kindes") verankert.
UN-Kinderrechtskonvention: Schutz & Fürsorge für alle Kinder
Die Vereinten Nationen stellen Kinder und Jugendliche mit diesem Übereinkommen unter besondere Fürsorge und besonderen Schutz. Die Konvention wurde am 20. November 1989 verabschiedet. An diesem Datum wird jedes Jahr der Internationale Tag der Kinderrechte begangen.
191 Staaten verpflichteten sich damals, die Grundsätze zu achten. Abgesehen von den USA sind bis heute alle UN-Mitgliedsstaaten der Konvention beigetreten. Keine andere UN-Konvention wird von so vielen Staaten unterstützt.
Kinderrechte: Beispiele aus der UN-Konvention
In den 54 Artikeln sind viele Grundrechte für Kinder verankert. Sie gelten für alle Menschen, die noch nicht 18 Jahre alt sind oder bis sie nach Gesetz ihres Heimatlandes das Erwachsenenalter erreichen.
Kinder & Jugendliche haben ein Recht auf...
- Leben, Entwicklung und Gesundheit
- Bildung und Chancengleichheit
- Meinungsfreiheit
- eine Familie und Fürsorge der Eltern
- Freizeit, Spiel und Erholung
- besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
- Privatsphäre und Ehre
Mädchen & Jungen stehen unter besonderem Schutz...
- im Krieg und auf der Flucht
- bei bewaffneten Konflikten
- vor wirtschaftlicher und sozialer Ausbeutung sowie Entführung
Außerdem legen der Kinderrechtskonvention vier Prinzipien zugrunde:
- Alle Kinder sind gleich: Kein Kind darf aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, sozialer Herkunft, einer Behinderung oder etwa der politischen Gesinnung der Eltern diskriminiert werden
- Alle Kinder sollen sich zu eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Menschen entwickeln können
- Gerichte, Gesetzgeber und Verwaltungen haben die Pflicht, das Kindeswohl und die Interessen von Kindern zu berücksichtigen
- Kinder und Jugendliche dürfen ihre Anliegen und Beschwerden äußern. Der Staat soll sie – je nach Alter und Reife des Kindes – berücksichtigen
Not, Gewalt und Diskriminierung sind für viele Kinder Realität
Ein UN-Ausschuss überwacht, ob Staaten die Rechte der Kinder wahren. Doch für viele Mädchen und Jungen bestehen die Kinderrechte nur auf dem Papier. Sie wachsen in Kriegsregionen auf und können deshalb über Jahre keine Schule besuchen; sie leben mit ihrer Familie in Armut oder leiden unter Hunger, Durst und Krankheiten.
Das Leben vieler Kinder und Jugendlichen ist zudem geprägt von Diskriminierung, Kinderarbeit und Kinderhandel, Zwangsprostitution, Gewalt und Krieg – in vielen Fällen als Kindersoldat. Die Liste der Missachtungen ist sehr lang.
So hilft unser Bündnis Kindern weltweit
Geschichte: Entwicklung der Kinderrechtskonvention
Nach dem Ersten Weltkrieg war die Not vieler Kinder groß. Das war Anlass für den damaligen Völkerbund, im September 1924 die erste Genfer Erklärung zum Schutze der Kinder zu verabschieden. Nach ihrer Gründung fügten die Vereinten Nationen in ihrer Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 einen Kinderschutzparagraphen bei.
Am 20. November 1959 verabschiedete die UN-Generalversammlung die "Deklaration über die Rechte der Kinder". Über viele Jahre wurden Vorschläge für eine Erweiterung gesammelt. Daraus entstand 1979 der Entwurf für ein neues Übereinkommen – die Basis für die heutige Kinderrechtskonvention. Nach dem 20. November 1989 wurde sie in den vergangenen Jahren mehrmals um Zusatzprotokolle ergänzt: beispielsweise um den Schutz von Kindern während bewaffneter Konflikte zu bekräftigen.
Kinderrechte & Kindertage in Deutschland
Neben dem Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November gibt es in Deutschland zwei weitere Kindertage: In der DDR wurde er am 1. Juni und in der BRD am 20. September gefeiert. Nach der Wiedervereinigung wurden beide Tage beibehalten.
Im Januar 1990 unterzeichnete Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. In den deutschen Grundgesetzen sind die Rechte der Kinder nicht verankert. Durch die UN-Kinderrechtskonvention sind deutsche Gerichte, Verwaltungen und Gesetzgeber aber verpflichtet, bei Entscheidungen und Maßnahmen das Wohl und die Interessen von Kindern vorrangig zu berücksichtigen.
Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Bundeszentrale für politische Bildung, Kinderhilfswerk UNICEF
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