„Niemals wieder!“ lautete der Schwur der befreiten Häftlinge von Buchenwald und vieler Überlebender der furchtbaren Verbrechen des Dritten Reiches. „Niemals wieder!“ war aber auch die Botschaft der Alliierten, als sie die nationalsozialistischen Haupttäter bei den Nürnberger Prozessen zur Verantwortung zogen.
Unter dem Eindruck des Holocaust, der Vernichtung von sechs Millionen Juden, des Genozids an den Zigeunern, der Ermordung der deutschen Menschen mit Behinderung, der Verfolgung und Liquidierung von tausenden deutschen Nazi-Gegnern und der Ermordung russischer Kriegsgefangener, erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer Resolution Nr. 69 schon am 11. Dezember 1946, dass Völkermord auch nach internationalem Recht ein Verbrechen sei, das dem Geist und den Zielen der Vereinten Nationen und der ganzen zivilisierten Welt zuwider läuft.
Schon 1933 hatte der jüdisch-polnische Rechtsanwalt Raphael Lemkin versucht, die unaufhörliche Kette der Kriegsverbrechen und Massenvernichtungen zu durchbrechen. Auf der internationalen Konferenz zur Vereinheitlichung des Strafrechts schlug er vergeblich eine internationale Konvention gegen Massen- und Gruppenmord vor. Tragischerweise konnte Lemkin dieses Ziel erst nach dem Zweiten Weltkrieg zu Ende führen. Inzwischen hatte er erleben müssen, dass seine Eltern in Polen mit der Mehrheit der polnischen Juden ermordet wurden. In seinem Buch „Axis Rule in Occupied Europe“ prägte Lemkin erstmals den Begriff „Genocide“, gebildet aus dem griechischen „Genos“ = Volk/Stamm und dem lateinischen „Caedere“ = töten.
Am 9. Dezember 1948 schließlich wurde die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von den Vereinten Nationen angenommen. Der Initiator Lemkin starb 1958 verarmt in New York. Seine neue Heimat, die USA, unterzeichneten als 98. Staat die Konvention erst am 4. November 1988.
Leider fristet die UN-Konvention gegen Völkermord bis heute ein Schattendasein. Sie sollte absichtliche Handlungen unter Strafe stellen, die darauf abzielen, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten. Doch der sowjetische Staatenblock setzte durch, dass der so genannte „Sozialschichtenmord“ aus dem Entwurf der Resolution verbannt wurde. So hätte die UN-Konvention, wenn wirklich angewandt, schon die Massenmorde kommunistischer Regimes an bis zu 100 Millionen Menschen in ihrer Mehrheit nicht verurteilen können.
Auch nach Kriegsende und den Angriffen auf Hiroshima und Nagasaki wurde das „Immer wieder!“ eher zur Regel als zur Ausnahme mit den Vertreibungsverbrechen an Millionen deutschsprachigen und anderen Europäern, und mit den folgenden us-amerikanischer und französischer Kriegsverbrechen im Zuge der Entkolonialisierung in Vietnam, Madagaskar oder Algerien.
Seither wurden Völkermordverbrechen vor allem an Minderheitenvölkern in Staaten der Dritten Welt verübt, die willkürlich gezogene Grenzen in Frage stellten oder sich gegen Unterdrückung, Verfolgung oder Vertreibung wehrten. Die Kette dieser Genozide reißt bis heute nicht ab. Um nur einige der Opfer zu nennen: die irakischen Kurden und Christen, die Tibeter, Nagas und Oromos, die Völker Westpapuas und Ostbengalens, Biafras, Eritreas, Dafurs, des Südsudan, der Nuba-Berge und Osttimors, indianische Gemeinschaften Guatemalas und des Amazonas, die Hutus Ruandas und die Tutsi Burundis.
An den meisten dieser schrecklichen Untaten waren nicht nur Machthaber der Dritten Welt, sondern fast immer auch Regierungen in Ost und West beteiligt. Bewegt von ökonomischen oder strategischen Interessen stützten sie Kriegsverbrecher, beteiligten sich an dem Verschweigen oder ermöglichten Genozide, lieferten Waffen oder stellten Militärberater. Erst das jahrelange Versagen des Westens, den Völkermord in Ostslawonien und dann in Bosnien-Herzegowina zu beenden und seine Tatenlosigkeit angesichts des Völkermordes in Ruanda führten 1993 und 1994 zur Entstehung internationaler Kriegsverbrechertribunale. 1998 wurde schließlich das Römische Statut über die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) angenommen und 2002 ratifiziert. Der IStGH mit Sitz in Den Haag befasst sich als ständiges Gericht mit den Tatbeständen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Er war u.a. von einem Bündnis von 300 Menschenrechtsgruppen, unter ihnen die Gesellschaft für bedrohte Völker, durchgesetzt worden.
Obwohl es in den letzten Jahrzehnten laufend zu Verbesserungen des Völkerrechtes und der internationalen Institutionen, die es durchsetzen sollen, gekommen ist, reißt die „Blutspur“ der Massenvernichtungen nicht ab. Insbesondere die ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates haben jahrzehntelang Interventionen zur Beendigung von Völkermord in vielen Teilen der Welt verhindert. So kommt es bis heute zu keiner wirksamen Intervention, um den Genozid in Darfur zu beenden, dem bereits 400.000 Menschen zum Opfer gefallen sind. Nach wie vor bleibt es die Verpflichtung der internationalen Öffentlichkeit, der Massenmedien, unabhängiger Menschenrechtsorganisationen sowie engagierter Parlamentarier und Politiker, der Passivität der Regierungen entgegenzutreten.
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