Welchen Ansatz verfolgt KPMG mit seinem Spendenverhalten?
Wismeth: In den letzten Jahren hat KPMG spontane Spendensammlungen gemeinsam mit den Mitarbeitern initiiert – deutschlandweit und in Abstimmung mit KPMG International auch weltweit. Wir sehen unseren Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwesen und einer gesunden Umwelt aber nicht nur in der Unterstützung durch Spenden, sondern vielmehr in der Spende von Know-how und Zeit.
Was bedeutet das konkret?
Wismeth: KPMG unterstützt die Hilfsorganisationen – darunter auch Aktion Deutschland Hilft - gezielt dabei, ihr eigenes Finanz-, Personal- und Projektmanagement zu verbessern. Auf diese Weise helfen wir präventiv und wirkungsvoll und bereiten die Organisationen besser auf das Katastrophenmanagement vor. Experten schätzen die finanzielle Unterstützung von sogenannter „disaster risk reduction“ um ein Vielfaches wirkungsvoller ein als die nachträgliche Katastrophenhilfe.
Stichwort Effizienz: Macht es Sinn, einem Bündnis wie „Aktion Deutschland hilft“ zu spenden oder wird damit nur ein überflüssiger Overhead finanziert?
Wismeth: Organisationen, die sich gezielt zu einem Bündnis zusammentun, zeigen aus meiner Sicht damit bereits, dass sie ihre Arbeit offen, ernsthaft und vernetzt anpacken. Vernetztes Handeln kann den Organisationen auch Verwaltungskosten sparen helfen - wenn sie beispielsweise die Synergien gemeinsamer Projektorganisationen nutzen oder Werbeaufwendungen teilen. Jedoch sollte auch jedem klar sein, dass keine Spendenorganisation ohne jedwede Kosten verursachende Verwaltung oder Werbung arbeiten könnte. Ein gewisser Betrag ist für die Planung, Finanzierung, Organisation und Kontrolle der gemeinnützigen Arbeit unerlässlich. Das schützt auch vor unwirtschaftlicher Spendenverwendung. An Hilfsbündnisse wie „Aktion Deutschland hilft“ zu spenden, kann also durchaus dem Spenderwunsch nach wirtschaftlicher Spendenverwendung entsprechen. Je transparenter und verständlicher solche Bündnisse ihre Arbeitspraxis gegenüber dem Spender darstellen, desto mehr Vertrauen werden ihnen Spender auch entgegenbringen.
Was müssen Unternehmen bei der Kommunikation von Spendenengagements beachten, um zu verhindern, dass eine Spende steuerlich nicht mehr als solche anerkannt wird?
Voigt de Oliveira: Bei der steuerlichen Berücksichtigung von Leistungen an gemeinnützige Institutionen ist stets klar zu unterscheiden, ob es sich um eine selbstlose Zuwendung, und damit um eine echte Spende, oder um ein Sponsoring handelt. Beim Sponsoring gewährt die geförderte Institution üblicher Weise dem Sponsor eine Gegenleistung in Form der Namensnennung oder des Aufdrucks des Firmenlogos.
Sponsoringausgaben sind bei den Unternehmen Ausgaben für Werbemaßnahmen und daher als sogenannte Betriebsausgaben in aller Regel in voller Höhe abziehbar. In der Praxis ist zu berücksichtigen, dass bei der Genehmigung von Werbeausgaben häufig andere Abteilungen zuständig sind als bei der Freigabe von Spenden. Spenden sind – anders als Sponsoringausgaben – nur beschränkt steuerlich abzugsfähig. Die absolute Höhe des abzugsfähigen Spendenvolumens pro Jahr hängt von den steuerlichen Verhältnissen des Unternehmens ab. Grundsätzlich gilt, dass Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte, beziehungsweise des Einkommens bei Körperschaften, als Sonderausgaben abgezogen werden können. Steuerliche Sonderfragestellungen sind zu berücksichtigen, wenn keine Barspenden sondern beispielsweise Sachspende geleistet werden. Für diese muss konkret der Wert der gespendeten Sache hinreichend dokumentiert werden.
Wie werden Mittel, die Unternehmen oder ihre Mitarbeiter im konkreten Katastrophenfall spenden, steuerlich bewertet?
Voigt de Oliveira: Für Spenden im Katastrophenfall werden die steuerlichen Aspekte sehr detailliert in den jeweils geltenden Erlassen der Finanzverwaltung dargestellt. So werden unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise auch Zuwendungen an Geschäftspartner als steuerlich absetzbar erklärt. Es können auch Regelungen getroffen werden, welche steuerlichen Konsequenzen aus Mitarbeiterspenden im Rahmen der Lohnbesteuerung zu ziehen sind. In Zweifelsfällen empfiehlt sich eine direkte Abstimmung mit der Finanzverwaltung, um Rechtssicherheit zu gewinnen.
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